Einen Tourismusbeitrag sollen künftig Thüringer Kommunen erheben dürfen – das wird derzeit im Thüringer Landtag erörtert. Der Dehoga Thüringen als Interessenvertreter des Hotel- und Gaststättengewerbes lehnt im Grundsatz jede weitere, das Gastgewerbe belastende, Abgabenerhöhung ab. Insbesondere gegen Abgaben wie sogenannte Kulturförderabgaben hat der Hauptgeschäftsführer des Dehoga Thüringen große Bedenken, da sie nicht – wie suggeriert – dem Tourismus zugute kommen.
Die erforderlichen Mittel für den Erhalt und Ausbau des Tourismus müssen in fairer Partnerschaft sowohl von der öffentlichen Hand als auch aus privaten Mitteln und vor allem von all denen aufgebracht werden, die vom Tourismus partizipieren. Dieser Ansicht ist der Dehoga Thüringen und kritisiert die mögliche Einführung eines Tourismusbeitrags. Die Präsidentin des Dehoga Thüringen, Gudrun Münnich führt dazu aus: „Bislang, so jedenfalls die Erkenntnis des Dehoga Thüringen, trägt die Thüringer Hotellerie durch eigene Marketingmaßnahmen erheblich zur Imagebildung und damit auch zur Tourismusfinanzierung bei und leistet einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität von der auch anderen Branchen, als auch die Kommunen und der Freistaat, umfassend profitieren.“ Das Gastgewerbe in Thüringen sei ein bedeutender Arbeitgeber und Ausbilder vor Ort und somit weit mehr als nur ein Wirtschaftsfaktor. „Wenn aber die Angebote der Hotellerie nicht attraktiv und das Preis-/Leistungsverhältnis nicht wettbewerbsfähig bleiben, dann wird der Standort touristisch uninteressant.“
Das Thüringer Gastgewerbe bekennt sich zu seiner Verantwortung, die auch in der Finanzierung eines Teils des touristischen Gesamtangebots liegt. Dabei dürfe jedoch nicht im Ansatz verkannt werden, dass die Unternehmen des Gastgewerbes auch schon, wie andere gewerbliche Unternehmungen, die Gemeinden über die Gewerbesteuer mitfinanzieren. „Neben dem Kurbeitrag und dem Fremdenverkehrsbeitrag“, so Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer Dehoga Thüringen, „erheben einige Thüringer Städte auch weitere, das Beherbergungsgewerbe bzw. der Übernachtungsgäste betreffend, belastende Abgaben, die als Kulturförderabgabe über entsprechende Satzungsregelungen normiert wurden.“
Diese Abgaben sollen nur über ihren Namen suggerieren, dass sie für Tourismusfinanzierung verwendet würden, seien aber Steuern, die in den allgemeinen Haushalt fließen. „Der Dehoga Thüringen hat gegen solcherart Abgaben massive rechtliche Bedenken“, so Ellinger. Kommunale Aufwandsteuern seien nach Überzeugung des Dehoga keinesfalls ein geeignetes Finanzierungsinstrumentarium. „Das Thüringer OVG wird im Mai eine erste Normenkontrolle gegen die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe in der Landeshauptstadt Erfurt verhandeln“, erklärt Dirk Ellinger weiter.
„Investitionen in die touristische Infrastruktur und Vermarktung müssen als öffentliches Gut anerkannt und über Tourismusabgaben von allen direkten und indirekten Nutznießern angemessen refinanziert werden“, betont Grudrun Münnich. Die kommunale Tourismusfinanzierung müsse auf den bestehenden Instrumenten aufbauen, wobei andere Abgaben, wie Kulturförderabgaben, ausgeschlossen sein müssten. „Eine zweckgebundene Mittelverwendung ist dabei ebenso eine Voraussetzung.“