Pandemie Teils verschärfte Corona-Maßnahmen in den Bundesländern

Spritzee auf Impfbuch
In Baden-Württemberg gelten ab sofort strengere Regeln für Menschen ohne Corona-Impfung. © Tino Neitz - stock.adobe.com

Angesichts der angespannten Corona-Lage verschärfen manche Bundesländer die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, so beispielsweise Baden-Württemberg und Bayern. Auch andere Länder planen Verschärfungen der Eindämmungsmaßnahmen.
(Stand: 03.11.2021, 17:14 Uhr) Zur Bekämpfung der stark gestiegenen Corona-Infektionen hat die bayerische Staatsregierung die vorübergehende Wiedereinführung der Maskenpflicht an Bayerns Schulen sowie verschärfte Regeln für die Krankenhaus-Ampel beschlossen. Zudem sprach sich Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vehement für eine flächendeckende Drittimpfung gegen das Coronavirus aus. Corona sei "mit aller Macht zurück", sagte Söder nach der Kabinettssitzung am Mittwoch in München.
Allerdings sei es inzwischen eine Pandemie der Ungeimpften, betonte Söder. Zu diesen gehören auch Kinder unter zwölf Jahren, für die es derzeit keine Impfempfehlung gibt. Um die Ausbreitung des Virus zu stoppen, müssen nach den Herbstferien in den Grundschulen für eine Woche und in den weiterführenden Schulen für zwei Wochen wieder Masken auch am Platz und unabhängig vom Mindestabstand getragen werden.

Krankenhaus-Ampel in Bayern neu definiert

Zudem hat der Freistaat seine Krankenhaus-Ampel neu definiert. Die Ampel springt nun auch auf Gelb, wenn landesweit 450 Intensivbetten belegt sind, sagte Söder. Rot zeigt die Ampel, wenn landesweit 600 Intensivbetten belegt sind.
Bereits bei Stufe Gelb treten zusätzlich Schutzmaßnahmen in Kraft. Es werde auf FFP2-Masken umgestellt, sagte Söder. Wo bisher die 3G-Regel galt - also Einlass nur für Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete -, gelte dann die 3G-plus-Regel, die einen PCR-Test statt eines Schnelltests vorsieht. Wo zuvor 3G-plus galt, gilt dann 2G (geimpft, genesen). Ausgenommen davon blieben Einzelhandel und Personennahverkehr. Bei 3G bleibe es darüber hinaus etwa im Hochschulbereich und bei Ausbildungseinrichtungen.
Springt die Ampel auf Rot, gilt die 3G-Regel zum Beispiel auch am Arbeitsplatz. 2G wird dann zudem deutlich ausgeweitet. Für die Gastronomie gilt dann flächendeckend die 3G-plus-Regel. Die Regelungen einer roten Krankenhaus-Ampel gelten auch für regionale Hotspots, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 300 und eine Intensivbetten-Auslastung von mehr als 80 Prozent vorherrschen.
Um die Corona-Pandemie dauerhaft in den Griff zu bekommen, warb Söder noch einmal eindringlich für das Impfen. Die steile Dynamik des Infektionsgeschehens zeige sich bereits deutlich in der Krankenhausbelegung, mit entsprechenden Folgen. Mediziner warnten bereits vor schwierigen Situationen, wenn etwa ein geimpfter Krebspatient nicht operiert werden könne, weil sein Bett von einem ungeimpften Corona-Patienten belegt sei.

Was plant Sachsen?

Sachsen will die 2G-Regel (Zugang nur geimpft oder genesen) etwa für Gastronomie und Veranstaltungen drinnen einführen. Das sehen Eckpunkte vor, über die das Kabinett am Dienstag beraten hatte. Nach einer verkürzten Anhörungsphase will das sächsische Kabinett am Freitag endgültig darüber entscheiden.

Was gilt in Baden-Württemberg?

Aufgrund der weiter steigenden Zahl an Covid-Patienten auf Intensivstationen gelten im Südwesten seit diesem Mittwoch strengere Maßnahmen für Ungeimpfte. Die Warnstufe der Landesregierung sieht vor allem umfassendere Testpflichten und eine Kontaktbeschränkung für Menschen ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis vor.
Für zahlreiche Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen müssen sie nun einen PCR-Test vorweisen - etwa im Restaurant, Kino, Schwimmbad, Museum oder in der Kantine. Im Freien genügt dort meist ein Schnelltest. Zudem fällt das erst kürzlich vorgestellte 2G-Optionsmodell weg. Damit gilt nun wieder sowohl für Kunden als auch Angestellte die Maskenpflicht, auch wenn ein Betrieb nur Geimpfte oder Genesene (2G) einlässt. Die generelle Maskenpflicht mit Ausnahmen etwa beim Essen und Trinken im Restaurant bleibt bestehen.
Als weitere einschneidende Maßnahme kehren Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte zurück. So sind Treffen für sie ab sofort auf einen Haushalt und fünf weitere Personen beschränkt. Geimpfte und Genesene sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ausgenommen. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre zählen nicht dazu.
Grund für die Einschnitte in den Alltag der Menschen ist die hohe Intensivbettenbelegung. Aus Sicht von Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sind vor allem die Ungeimpften für diesen Anstieg verantwortlich. Auf den Intensivstationen lägen fast ausnahmslos nicht geimpfte Patientinnen und Patienten mit einem schweren Verlauf, sagte Lucha. Es sei deshalb klar, dass man mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften ansetzen müsse.
Die Einhaltung der neuen Regeln möchte das Gesundheitsministerium vor allem mit Kontrollen in der Gastronomie sicherstellen. Alle Städte und Gemeinden seien dazu aufgerufen, am 11. und 12. November in Restaurants, Bars und Gaststätten vor allem die Einhaltung der 3G-Regel zu überprüfen, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. Damit solle zur Einhaltung der strengeren Regeln sensibilisiert werden. Ein besonderes Augenmerk werde dabei auf der Kontrolle von PCR-Tests liegen, so der Sprecher.
Im Gastgewerbe fürchtet man aufgrund der Warnstufe dagegen finanzielle Einbußen. Die damit verbundenen Regelungen "treffen die gastgewerbliche Branche deutlich härter als die meisten anderen Wirtschaftsbereiche, die weiterhin mit nicht immunisierten Kunden Geschäfte machen können", teilte ein Sprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Baden-Württemberg (Dehoga) am Mittwoch mit. Weitere Zugangsbarrieren für nicht immunisierte Gäste führten "nicht nur zu Rückgängen bei spontanen Gastronomiebesuchen, sondern auch zu Stornierungen im Veranstaltungs- und Tagungsbereich, wie wir aus etlichen Mitgliederrückmeldungen wissen."
Sollte die Intensivbettenbelegung trotz der neuen Maßnahmen weiter steigen, droht ab 390 Covid-Patienten auf den Intensivstationen die Alarmstufe. Dann wären Ungeimpfte bei vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wie etwa im Theater, in Museen oder bei Restaurantbesuchen aufgrund der 2G-Regelung außen vor. Auch die Kontaktbeschränkung würde strenger. Es wären für Ungeimpfte nur noch Treffen mit einem Haushalt und einer weiteren Person erlaubt.
Die Maßnahmen der Warn- und Alarmstufe treten außer Kraft, sobald die Werte an fünf Werktagen in Folge unter der festgelegten Schwelle bleiben. Neben der Zahl der Intensivpatienten ist dafür auch die Zahl der Corona-Infizierten pro 100.000 Einwohner, die innerhalb einer Woche in eine Klinik eingeliefert wurden, ausschlaggebend. Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz darf dazu nicht wiederholt über den Wert von 8,0 (Warnstufe) oder 12,0 (Alarmstufe) steigen. Trotz des Anstiegs der Fallzahlen blieb der Wert bislang deutlich unter diesen Schwellen.

Hessen reagiert auf steigende Zahlen

Hessen verschärft die Corona-Testpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern. Die Zahl der Neuinfektionen steige seit Wochen kontinuierlich an, begründete Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden die Maßnahme. Die Situation in den hessischen Krankenhäusern und auf den Intensivstationen sei zunehmend angespannt. "Es ist erneut eine gemeinsame Kraftanstrengung gefragt, damit unser Gesundheitssystem nicht überlastet wird."
Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung werde daher bis zum 28. November verlängert und in einigen Bereichen angepasst, erklärte der Regierungschef. Die Änderungen der hessischen Verordnung gelten ab diesem Wochenende.
Das Augenmerk gelte nun den besonders zu schützenden Personen, die in Krankenhäusern behandelt oder in Alten- und Pflegeheimen betreut werden, betonte Bouffier. Deshalb werde in diesen Einrichtungen die Testpflicht verschärft. Neu in der Verordnung seien die zusätzlichen und kostenfreien Testmöglichkeiten für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Die Kosten für die Tests bekämen die Einrichtungen vom Bund erstattet.
Eine Anpassung in der Verordnung nahm die Landesregierung beim 2G-Optionsmodell vor: Künftig könnten auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können sowie ungeimpfte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren an 2G-Veranstaltungen teilnehmen oder Einrichtungen mit 2G-Regelung betreten. Voraussetzung sei ein aktueller negativer Corona-Test, erklärte der Regierungschef. In Tanzlokalen, Clubs und Diskotheken würden dagegen weiterhin strengere Anforderungen gelten.
Bei Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Teilnehmenden soll nach der neuen Corona-Verordnung ein Abstands- und Hygienekonzept ausreichend sein. Erst bei größeren Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden müsse die Veranstaltung vorab vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigt werden, teilte Bouffier mit. Zudem werde in der Verordnung klargestellt, dass bei Festumzügen wie etwa Fastnachtsumzüge die gleichen Regeln wie bei Weihnachtsmärkten gelten.

"Booster"-Impfungen

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt sogenannte "Booster"-Impfungen bisher vor allem für Menschen ab 70 und Risikogruppen. Die Stiko und Ärztevertreter hatten am Dienstag dafür plädiert, entsprechend dieser Empfehlung zunächst bestimmte Gruppen zum Vermeiden schwerer und tödlicher Verläufe erneut zu impfen. Spahn ist dafür, bereits Menschen ab 60 zur erneuten Impfung einzuladen. Er wies zudem darauf hin, dass laut Impfverordnung grundsätzlich alle Menschen Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung hätten.
Der Marburger Bund forderte, schneller Auffrischungsimpfungen anzubieten. "Wir müssen bei den Booster-Impfungen mehr aufs Tempo drücken", sagte die Vorsitzende Susanne Johna der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Die Gesundheitsministerien der Länder sollten jetzt alle Menschen ab 70 per Brief gezielt über die Möglichkeit zur Auffrischungsimpfung informieren", sagte sie. "Man darf nicht einfach davon ausgehen, dass die Leute schon Bescheid wissen."

Diskussion um erneute Konferenz der Länder

Unterdessen lehnten mehrere Ministerpräsidenten den Vorschlag einer neuen Konferenz der Länder mit dem Bund ab. Schleswig-Holsteins Regierungschef Daniel Günther (CDU) sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch): "Aus schleswig-holsteinischer Perspektive sehe ich keine Notwendigkeit für ein Bund-Länder-Treffen." Die Länder hätten alle erforderlichen Instrumente im Kampf gegen Corona.
Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) aus Nordrhein-Westfalen, hatte der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag gesagt, ein Treffen in der kommenden Woche sei sachgerecht. Der Infektionsanstieg erfordere "Wachsamkeit und entschlossenes Handeln aller bei der Impfstrategie".
Aber auch Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sagte dem RND: "Ich brauche keine Ministerpräsidentenkonferenz, denn die letzte in Bonn hat einen klaren Beschluss gefasst." Darauf basierend solle bis Mittwoch eine Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums erfolgen. Außerdem gelte es, die am Donnerstag und Freitag stattfindende Gesundheitsministerkonferenz abzuwarten.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ließ der dpa über eine Sprecherin mitteilen: "Über das weitere Vorgehen in Sachen Corona haben wir zuletzt vor zehn Tagen gesprochen." Wesentlich neue Erkenntnisse gebe es seitdem nicht. Er verweigere sich keinem inhaltlichen Austausch, "aber es sollte dann auch Ergebnisse geben". dpa