Die Bundespolizei kontrolliert verstärkt die seit Sonntag geltende Corona-Testpflicht für Reiserückkehrer aus dem Ausland. Damit soll eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zum Ende der Sommerferien verhindert werden. Alle Menschen ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise nachweisen können, dass sie entweder negativ getestet, gegen Corona geimpft oder genesen sind. Eine solche Vorgabe gab es schon für alle Flugpassagiere. Jetzt gilt sie für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen per Auto oder Bahn.
"Es erfolgen stichprobenartige Kontrollen. Wir versuchen mit unseren Kräften aber so viele Einreisende wie möglich zu überprüfen", sagte der Sprecher der Bundespolizei in Pirna, Holger Uhlitzsch, mit Blick auf die sächsischen Grenzen zu Polen und Tschechien. Der Schwerpunkt der Kontrollen liege an den Autobahnen und Bundesstraßen sowie an der Zugstrecke Prag-Berlin. An den Grenzen werde aber niemand zurückgeschickt. Es würden unmittelbar auch keine Bußgelder erhoben. Sondern bei Verstößen werde die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit an die zuständigen Behörden weitergeleitet, erklärte der Sprecher der Bundespolizei.
"'Die Reisenden sind gut vorbereitet"
In Rheinland-Pfalz und im Saarland gibt es Kontrollen im Radius von bis zu 30 Kilometer auf deutscher Seite, wie ein Sprecher der Bundespolizei in Koblenz sagte. Auch in Bayern überprüfen Schleierfahnder an den Grenzen zu Österreich und Tschechien, ob die Menschen sich an die neuen Einreiseregeln halten. An der deutsch-österreichischen Grenze in Kiefersfelden seien die Kontrollen problemlos angelaufen, sagte eine Sprecherin der Bundespolizei: "Die Reisenden sind gut vorbereitet." Auch im nordbayerischen Selb an der Grenze zu Tschechien gab es keine Probleme. "Es läuft rund", sagte ein Sprecher der Bundespolizei.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) appellierte an die Urlauber, sich an die neuen Regeln zu halten. "Wir müssen alles unternehmen, um die Eintragung zusätzlicher Infektionen möglichst gering zu halten." Wie Herrmann warnte auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in der Bild am Sonntag, bei Verstößen drohten "empfindliche" Bußgelder.
Problemlose Kontrollen im Norden
Problemlos sind auch die Kontrollen im Norden an den Landgrenzen von Polen zu Mecklenburg-Vorpommern und von Dänemark zu Schleswig-Holstein angelaufen. Bis Sonntag Nachmittag seien bei strichprobenartigen Überprüfungen keine Verstöße registriert worden, wie eine Sprecherin der Bundespolizeidirektion in Bad Bramstedt sagte. Auch in den Häfen gibt es Stichproben-Kontrollen. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern starten am Montag als erste in das neue Schuljahr.
Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht. Außerdem gibt es seit Sonntag nur noch zwei statt drei Kategorien für weltweite Gebiete mit höheren Infektionsrisiken: Hochrisikogebiete und Gebiete, in denen neue, besorgniserregende Virusvarianten kursieren. Als Virusvariantengebiete stehen auf der Liste des Robert Koch-Instituts aktuell nur Brasilien und Uruguay.
Polizeigewerkschaft: Stichproben-Checks nicht voll zufriedenstellend
Die Gewerkschaft der Polizei in Bayern hält die Stichproben-Kontrollen von Urlaubsrückkehrern jedoch für unzureichend. Eine flächendeckende Überprüfung sei allerdings nicht zu schaffen, sagte der bayerische Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Peter Pytlik am Montag dem Bayerischen Rundfunk (Bayern 2, "radioWelt"). "Wir sind halt nicht in der Lage, das flächendeckend zu kontrollieren - was ja Sinn machen würde, wenn man denn diesen Weg geht", sagte Pytlik. "Diese stichprobenartigen Kontrollen sind aus meiner Sicht auch nicht vollends zufriedenstellend." Der GdP-Landeschef betonte, dass durch die zusätzlichen Kontrollen andere Polizeiarbeit nicht erledigt werden könne: "Letztendlich wird es so sein müssen, weil wir personell nicht in der Lage sind, alles umfassend abzudecken."
Die neuen Corona-Regeln für Einreisen nach Deutschland
Strengere Testpflichten bei der Einreise nach Deutschland sollen eine Corona-Ausbreitung zum Ende der Sommerferien verhindern. Kernpunkte der Neuregelung, die ab Sonntag, 1. August 2021, greift:
Nachweispflicht: Alle ab zwölf Jahren müssen künftig bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Diese Vorgabe gab es schon für alle Flugpassagiere, nun gilt sie auch für Einreisen per Auto, Bahn oder Schiff.
Virusvariantengebiet: Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht.
Kontrollen: Den jeweiligen Nachweis muss man bei der Einreise dabei haben und bei "stichprobenhaften" Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Grenzkontrollen aller Autos sind nicht geplant.
Tests: Im Ausland sind Schnelltests oder PCR-Tests möglich - auf eigene Kosten. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. Für Schnelltests verkürzt sich die Frist bei Virusvariantengebieten auf 24 Stunden.
Risikogebiete: Künftig gibt es statt drei nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit höherem Infektionsrisiko. Neben den Virusvariantengebieten sind dies "Hochrisikogebiete" mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz: eine Sieben-Tage-Inzidenz von "deutlich mehr als 100". Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren.
Quarantäne: Rückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen zehn Tage in Quarantäne, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf endet die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Bei Virusvariantengebieten gilt weiterhin eine in der Regel nicht verkürzbare Quarantäne von 14 Tagen.
Anmeldung: Urlauber aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind dort hochzuladen, sobald man sie hat.
Sanktionen: Bei Verstößen drohen Bußgelder - etwa gegen die Pflicht sich anzumelden, Nachweise vorzulegen oder in Quarantäne zu gehen. Auch Verkehrsunternehmen drohen Bußgelder bei Verstößen. Generell können Bußgelder bei krassen Verstößen bis zu 25 000 Euro betragen. dpa