Insolvenz 12.18. Investment Management meldet Insolvenz

Der Unternehmenssitz der 12.18. Investment Management GmbH in Düsseldorf.
Der Unternehmenssitz der 12.18. Investment Management GmbH in Düsseldorf. Die Eigenverwaltung soll eine geordnete Restrukturierung ermöglichen. © 12.18.

Das Unternehmen hat beim Amtsgericht Düsseldorf ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Die operativen Gesellschaften der Hotel- und Immobiliengruppe seien nicht betroffen.

Die 12.18. Investment Management GmbH hat am 13. August 2026 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Düsseldorf ordnete daraufhin die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellte Rechtsanwalt Jens M. Schmidt zum vorläufigen Sachwalter. Geschäftsführer Uwe Drangmeister wird im Verfahren von der Kanzlei Kebekus Partner begleitet.

Hintergrund der wirtschaftlichen Schieflage sei ein schwieriges Marktumfeld, in dem es der Gesellschaft zuletzt nicht mehr gelungen sei, die für den laufenden Geschäftsbetrieb nötige Liquidität rechtzeitig durch Teilverkäufe zu sichern. Hinzu kämen wiederholte Veränderungen in Struktur und strategischer Ausrichtung der vergangenen Jahre. „Die Eigenverwaltung schafft den rechtlichen Rahmen, um die bestehenden Strukturen geordnet zu überprüfen und die erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Im Mittelpunkt steht dabei der bestmögliche Erhalt vorhandener Werte“, sagt Drangmeister.

Operative Gesellschaften nicht betroffen

Das Verfahren betreffe ausschließlich die 12.18. Investment Management GmbH, die derzeit fünf Mitarbeitende beschäftigt. Die weiteren Gesellschaften der 12.18.-Gruppe seien rechtlich eigenständig und nicht Gegenstand des Insolvenzantrags. Sie würden regulär fortgeführt. Für Gäste, Kunden und Geschäftspartner der operativen Gesellschaften ergäben sich keine Änderungen.

Die 12.18.-Gruppe hält Beteiligungen und Projekte in den Bereichen Hotellerie, Hospitality, Immobilien und Projektentwicklung. Bei der Eigenverwaltung handelt es sich um ein gesetzlich vorgesehenes Sanierungsinstrument, bei dem die Geschäftsführung im Amt bleibt und das Unternehmen unter Aufsicht des Sachwalters weiterführt. red/sar