Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat angekündigt, dass die versprochenen Gelder für vom Lockdown betroffene Unternehmen noch im November fließen sollen. Zudem sollen die Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf der Gastronomie laut Insinder-Berichten nicht auf die Entschädigungsleistungen angerechnet werden.
Sein Ziel sei es, dass vor Ende November mindestens Abschlagzahlungen gemacht werden könnten, sagte Altmaier nach Informationen der dpa von Teilnehmern in einer Online-Sitzung im Bundestag. Dazu wolle man notfalls auch neue Wege etwa über die Sparkassen- und Volksbanken gehen. So solle das Geld rasch verfügbar sein. Altmaier stellte in Aussicht, dass es neben den im Bund-Länder-Beschluss erwähnten Branchen auch Hilfen für Hotels oder indirekt betroffene Reinigungsbetriebe geben soll.
Auch der Dehoga informierte seine Mitglieder über einen für die Branche wichtigen Punkt: “Laut Aussagen von CDU-Fraktionsvize Casten Linnemann soll Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in einer Sitzung der Unionsfraktion erklärt haben, dass die Einnahmen aus dem Außer-Haus-Verkauf der Gastronomie nicht auf die Entschädigungsleistungen angerechnet werden sollen.” Nun bleibe zu hoffen, dass diese gute Nachricht schon bald endgültig bestätigt werde und das gleiche Verfahren auch für die Umsätze aus geschäftlichen Übernachtungen in Hotels gewählt werde. Weitere Details zu den „November-Entschädigungen“ ließen weiter auf sich warten, wenngleich Dehoga und weitere Branchenvertreter auf schnelle Ergebnisse drängen (wir berichteten).
Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderet vom Bund schnelle finanzielle Hilfen. Die Ersatzleistungen etwa für die Gastronomie oder die Kulturbranche müssten noch im November fließen, sagt Söder nach einer Videokonferenz mit dem tschechischen Ministerpräsidenten Andrej Babis.
Vergangene Woche hatten Bund und Länder im Zuge der Entscheidung für den November-Lockdown beschlossen, dass von dieser Schließung betroffenen Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats gezahlt werden soll. Bei größeren Betrieben spricht man von 70 Prozent. Hier steht allerdings noch eine beihilferechtliche Klärung mit der EU aus.