Der Spuk ist noch nicht vorüber: Bettensteuern für Geschäftsreisende sind verfassungswidrig – nach dem Grundsatz-Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes können Deutschlands Hoteliers kurz aufatmen. Doch schon suchen die Kämmerer der Städte und Gemeinden nach Möglichkeiten, die sog. Kulturförderabgabe bei privaten Übernachtungen juristisch festzuzurren.
Kategorie: News
Text: Carsten Hennig, 31. Juli 2012
Nun fasste ein Hamburger FDP-Politiker die neue Grundlage für die Matratze-Maut in einer Art Formel zusammen und zeigt damit, wie man im „Bettensteuerwahnsinn“ ein neues „Bürokratiemonster“ schaffen können.
Thomas-Sönke Kluth (Mitglied der FDP-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft) stellt folgende Rechenaufgabe auf: Der Hotelier müsse zunächst aus den Übernachtungskosten (Ük) die Mehrwertsteuer (MwSt), die Nebenleistungen (Nbl) wie Minibar-TV und Fitnessbereich und schließlich die anteiligen Verzehrkosten (Vz) für die Mahlzeiten herausrechnen. Den verbleibenden Betrag müsste er sodann durch dur Anzahl der Zimmer (Zi), die Belegung der Zimmer nach Köpfen (Bel) und die Anzahl der Übernachtungstage (Ü) dividieren.
Erst dann ergibt sich die Bemessungsgrundlage (Bm) für die Steuerpauschalsätze, aus der sich der zu zahlende Bettensteuersatz (St) ergebe. Dieser müsste dann wiederum mit der Anzahl der Übernachtungen, der genutzten Zimmer und der Belegung pro Zimmer multipoliziert werden. Und dies alles wohlgemerkt nur bei privaten Übernachtungen ...
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