Ein klares "Nein" zur Bettensteuer in Frankfurt gibt es vom Dehoga Hessen. Der Verband erwartet im Juni eine Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig.
Kategorie: News
Text: Top hotel, 03. Mai 2012
Angesichts der aktuellen Diskussion um die Einführung einer Bettensteuer in der Mainmetropole macht der Dehoga Hessen auf erhebliche rechtliche Bedenken und nicht absehbare wirtschaftliche Folgen aufmerksam. „Die Einführung einer Bettensteuer in Frankfurt würde dem gesamten Standort als touristische Destination und namentlich den ansässigen Beherbergungsbetrieben erhebliche Nachteile zufügen“, stellt Präsident Gerald Kink klar.
Die Beherbergungsbetriebe in Frankfurt hätten ein vitales Interesse an der Steigerung und dem Erhalt der Attraktivität ihres Standorts. Die Hotels haben in den vergangenen Monaten massiv in Arbeitsplätze, Mitarbeiterqualifizierung, in die Betriebe selbst und damit auch in die Attraktivität des Hotelleriestandortes investiert. Dies gelte es vor dem Hintergrund der Schaffung weiterer Abgaben, anerkennend zur Kenntnis zu nehmen.
Es könne nicht sein, dass eine Branche einseitig belastet werde, um kommunale Haushaltslöcher zu stopfen, so der Verband. Grundsätzlich signalisiere die Branche aber Gesprächsbereitschaft, wenn es darum ginge, branchenübergreifend ihren Beitrag zur Tourismusfinanzierung zu leisten. „Wir ziehen uns nicht alleine auf eine juristische Entscheidung über die Bettensteuer zurück. Aber wenn wir über direkte finanzielle Beiträge der Branche sprechen, dann erwarten wir eine entsprechende Verwendung der Mittel für die Tourismusbranche, und wollen mitgestalten, und zwar mit allen anderen Profiteuren und Machern einer funktionierenden Tourismusbranche insgesamt.“ stellt Kink klar.
Der DEHOGA Hessen wird sich anlässlich seiner landesweiten Fachgruppentagung Hotellerie, die am 8. Mai 2012 in Frankfurt stattfindet, mit dem Thema intensiv beschäftigen und in diesem Zusammenhang auch das Gespräch mit dem Magistrat der Stadt Frankfurt suchen.
Als einzige Kommune in Hessen hat die Stadt Darmstadt im Dezember 2010 eine sog. „Bettensteuer“ eingeführt, mit der die Übernachtungen in der städtischen Hotellerie zusätzlich belastet werden. Hiergegen hat der Dehoga Hessen an der Seite eines Darmstädter Hoteliers bereits Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht. Der VGH hat bis zu einer Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, die im Juni dieses Jahres erwartet wird, das Ruhen des Verfahrens angeordnet. „Nicht zuletzt verfassungsrechtliche Erwägungen sprechen ganz klar gegen eine solche Form der Abgabe“, betont auch Eduard M. Singer, Vorsitzender des DEHOGA Hessen Kreisverbandes Frankfurt am Main und Leiter der landesweiten Fachgruppe Hotellerie. „Wenn schon die obersten Verwaltungsgerichte eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten, sind wir alle gut beraten, keine Schnellschüsse zu produzieren, die ggf. irreversible Schäden zeitigen.“ ergänzt DEHOGA Hessen-Präsident Kink.
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